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Folgende Positionen werden in die Nebenkosten einbezogen:
Sonderzahlungen (13./14. Bezug), Sozialabgaben, Kommunalsteuer, DB, DZ, U-Bahnsteuer, sonstige Kosten - Abfertigung, sonstige Sonderzahlungen, Berufsausbildung, freiwilliger Sozialaufwand;
Nicht einbezogen werden:
Arbeitnehmerschutz, Invalideneinstellungsgesetz, Mutterschutzgesetz u.ä.
Die Arbeitskosten pro Stunde enthalten nicht die Gemeinkosten (zur Berechnung der Selbstkosten einfach addieren).
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