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 Vermietung einer Luxuswohnung eine verdeckte Ausschüttung?

Eine von der Gesellschaft an den Gesellschafter vermietete Luxuswohnung ist nach Ansicht des VwGH (23.2.2010, 2007/15/0003) nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung an der Wurzel (= Ausschüttung der Baukosten, kein Vorsteuerabzug), wenn

  • es eine spezielle Luxuswohnung ist, die nicht jederzeit betrieblich verwertbar ist, und
  • die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich nicht standhält.
Beim Fremdvergleich ist auch zu berücksichtigen, „was ein Investor als Rendite aus der Investition der konkret aufgewendeten Geldsumme erwartet“. (Es ist somit eine langfristige Renditeberechnung notwendig).
Weitere Infos siehe taxlex 2010, 243

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